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Gesundheitsarena 1
der BGKS-Healthcare:
Können wir uns
eine Dreiklassenmedizin
sozial leisten?
Organisation: www.bgks-healthcare.ch (Flavian Kurth)
Art des Meetings: Paneldiskussion
Moderation: Michel Romanens, www.vems.ch
Dienstag, 4. Mai 2010, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr, Schützenmattstrasse 11, 4051 Basel
Panel:
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Dr. iur. Carlo Conti
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Thomas Cueni
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Dr. Gerhard Kocher
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Prof. Ueli Mäder
Gäste im Publikum: VertreterInnen aus Nationalrat, SAMW, pharm. Industrie, Aerzte,
gesundheitspolitisch Interessierte.
Struktur: Paneldiskussion mit Publikumsbeteiligung
Diskussionsthemen: Die Diskussionsthemen sind als Vorschläge zu betrachten.
Selbstverständlich können die Panelteilnehmer auch eigene Themen
aufgreifen und zur Diskussion stellen.
Hier unsere Vorschläge:
1. Stationäre Medizin und DRG
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Spitalschliessungen (ca 100 ?) aus Kostengründen notwendig ?
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Privatisierungen von Spitälern - zuwenig Drittklassbetten, Wartezeiten ?
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Fallpauschalen und Unterfinanzierung (Risikoausgleich)
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Begleitforschung
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Patientensicherheit
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Pflegenotstand
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Globalbudget
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Frühentlassungen / Drehtüreffekte (Prof. Busato, Bern)
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Pflegebetten
2. Ambulante Medizin (und DRG):
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Frühentlassungen
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Fallpauschalen für Spitalambulatorien
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Risikoausgleich bei Wirtschaftlichkeitsverfahren
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Duale Prämienfinanzierung
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KVG als Selbstbedienungsladen - Obligatorium abschaffen?
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Prävention: primär Public Health Aufgabe oder Aufgabe der Hausärzte ?
3. Welcher Risikoausgleich:
4. Schlussfolgerungen
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DRG per 2012 möglich - nicht möglich
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Dreiklassemedizin reales Problem ?
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Konsequenter Risikoausgleich notwendig auf Ebene
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KVG-Obligatorium und Selbstbedienungsmentalität
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Kosten des Gesundheitswesens
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Rationierungsdebatte
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Begleitforschung
5. Schlussbemerkung der Podiumsteilnehmer
6. Apéro im Foyer
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Weitere Anmerkungen
und Literaturhinweise
Fallpauschalen und Risikostrukturausgleich.
Hintergrund / Hypothese:
Herr BR Didier Burkhalter
bezeichnete im BaZ Interview vom 23.01.2010 Managed-Care Programme sowie
einen verbesserten Risikostrukturausgleich als Hauptaufgaben künftiger
Gesundheitspolitik des Bundes. Risikoausgleich soll dort verbessert werden,
wo hohe Behandlungskosten durch Pauschalpreise oder Prämien ungenügend
abgedeckt sind. Würde dies nämlich nicht gemacht, würden Institutionen wie
Spitäler oder Krankenkassen bankrott gehen, welche teure Patienten behandeln
bzw. für die Behandlungskosten aufkommen müssen. Die Formel zur Definition
des Risikoausgleichs beinhaltet Variablen, welche die erwarteten
Behandlungskosten mehr oder weniger gut abbilden. Die wichtigsten sind:
Alter und Geschlecht (DEMO), Hospitalisation im Vorjahr (HOSP),
pharmaceutical cost groups (PCG), diagnosis related cost groups (DRG). Je
nach Literatur bilden die beiden Variablen Alter und Geschlecht
(demographischer Risikoausgleich) lediglich 6-11% der Behandlungskosten ab
[1], DEMO+HOSP ca 16% der Versicherungskosten der Krankenkassen. DRG decken
gemäss SwissDRG Erhebung 2007 48% der Spitalbehandlungskosten ab [2].
[1] http://physicianprofiling.ch/PHYBeck2.pdf
[2] http://physicianprofiling.ch/SwissDRGRisikoausgleich2007.pdf
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Die DRG bezogenen
Indikatoren erklären lediglich 48% der Kostenvariabilität. Das heisst,
dass rund 52% der Kosten nicht durch die DRG abgebildet werden. Welche
Garantien bestehen, dass komplexe und teure Fälle, sogenannte Inliers und
Outliers, trotzdem adäquat finanzierbar bleiben?
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Werden Patienten mit
Extremkosten separat behandelt oder geht der Weg über Upcoding mittels
Nebendiagnosen, also der Erhöhung des Clinical Complexity Levels PCCL?
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Die Baserate ist jene
Menge Geld, welche pro Fall im Schnitt verfügbar gemacht wird. Wer setzt
die Baserate fest und in welchen Zeiträumen sind solche Änderungen
möglich?
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Besteht die Gefahr, dass
über eine Senkung der Baserate Spitäler unwirtschaftlich werden, welche
grundsätzlich eine gute Arbeit leisten?
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Sollte der
Risikostrukturausgleich unter den Krankenkassen verbessert werden ? Falls
Nein: warum nicht? Falls Ja: welche Variablen sollten Verwendung finden?
Risikoausgleich bei
Wirtschaftlichkeitsverfahren
Bei den Aerzten führen die
Krankenkassen Wirtschaftlichkeitsverfahren durch. Anhand der ANOVA Methode
werden die Kosten unter den Aerzten lediglich unter der Berücksichtigung des
demographischen Risikoausgleichs verglichen. Zur Entschärfung der
Beurteilung, welche also keine Morbiditätsvariablen kennt, wird dem Arzt ein
Risikoausgleich von zusätzlich 30% zugestanden. Damit sind zwei Drittel der
Arztkosten nicht erfasst. Da diese Methode für Panik unter den Aerzten
sorgt, entsteht eine versteckte Rationierung, zu welcher sich die Aerzte
wegen des faktischen Globalbudgets veranlasst sehen.
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Soll bei den
Wirtschaftlichkeitsverfahren der bisherige demographische Risikoausgleich
gelten oder sind hier Verbesserungen notwendig?
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Falls nein, warum nicht?
Falls Ja: welche Variablen wären zusätzlich hilfreich (PCG)? Oder soll die
Toleranzgrenze erhöht werden, z.B. von 30% auf 90%?
Fallpauschalen in den
Spitalambulatorien
Die Fallpauschalen können
dazu führen, dass ein Spital nicht mehr kostendeckend arbeiten kann, obwohl
die geleistete Arbeit gut ist. Ein Ausweg kann darin bestehen, den
Spitalambulatorien vermehrt Patienten zuzuweisen, um damit den dort gültigen
TARMED Tarif zwecks Querfinanzierung des Spitals besser abzuschöpfen. Herr
RR Conti forderte deshalb die Ausdehnung der Fallpauschalen auf die
Ambulatorien (NZZ vom 12.12.2009).
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Sind Fallpauschalen für
die Ambulatorien oder zumindest für stationäre Patienten, welche
anschliessend in den Ambulatorien weiter behandelt werden, weiterhin ein
Thema?
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Falls Ja: wie wird
verhindert, dass die fehlende Querfinanzierung nicht zu einer
Kostenunterdeckung führen wird?
Die Manhatten Distanz
Gemäss dem Willen des
damaligen Bundesrates (2006), dem Eidgenössisches Departement des Innern
EDI, B undesamt für Statistik BFS, Bundesamt für Gesundheit
BAG, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD, Preisüberwachung PUE,
soll der Casemix-Index, also der Mittelwert der Kosten, mit dem Faktor 4
multipliziert werden, um die Wirtschaftlichkeit eines Spitals mit anderen
Spitälern vergleichen zu können. Dies geschieht im Rahmen des Vereins spitalbenchmark.ch [3],
wo die Spital-Wirtschaftlichkeit für rund 50% der Hospitalisationen in der
Schweiz erfasst werden.
[3] http://spitalbenchmark.ch/frontend/documents/public/content/cmVzdWx0cy0xMjE5NjUyMDg5.pdf
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Gilt dieses
Benchmarkverfahren auch für die SwissDRG?
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Wie kann der
Multiplikationsfaktor 4 für den Casemix-Index (sogenannte Manhattendistanz)
wissenschaftlich begründet werden?
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Besteht die Gefahr, dass
die Manhattendistanz dazu führt, dass Spitälern, welche teure Patienten
behandeln, als vergleichsweise zu teuer beurteilt werden?
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Besteht demnach die
Gefahr, dass deswegen komplexe Fälle nicht mehr behandelt werden (Frage
nach der Patientensicherheit)?
Begleitforschung zu den
Fallpauschalen
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Mortalitätsstatistiken: Im Zuge der Revision des
Krankenversicherungsgesetzes (KVG) werden auf den 1. Januar 2012 für
Spitalaufenthalte schweizweit leistungsbezogene Fallpauschalen eingeführt:
Spitäler erhalten dann pro Patientin oder Patient aufgrund von bestimmten
Kriterien – zum Beispiel anhand einer Diagnose – einen fixen
Pauschalbetrag. Die FMH ist Aktionärin der SwissDRG AG, welche die
Tarifstruktur des neuen Fallpauschalensystems erarbeitet und pflegt. Ein
aus Sicht der FMH wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Einführung von
SwissDRG stellt die frühzeitige Etablierung einer Begleitforschung dar.
Nur damit lassen sich Fehlanreize rechtzeitig erkennen und mit
entsprechenden Gegenmassnahmen beseitigen. Die FMH fordert deshalb eine
Reihe von Monitor-Indikatoren in einem Thesenpapier [4]. In diesem Papier
werden u.a. auch Mortalitätsstatistiken empfohlen. Mortalitätsstatistiken
können jedoch dazu führen, dass Patienten mit hohem Sterberisiko aber
klarer Indikation für die medizinische Intervention nicht mehr behandelt
werden. Für diesen Effekt existiert bereits ein Name: Risk Avoidance Creep
[5]. Die Wertigkeit von Mortalitätsstatistiken als Benchmarkinstrument und
damit indirekt auch zum Monitoring unerwünschter Nebeneffekte der
Fallpauschalen wird in der Literatur angezweifelt, dazu existiert eine
Übersichtsarbeit [6]. In dieser Arbeit werden Audits vorgeschlagen, welche
national unvorhergesehene Todesfälle erfassen (Meldepflicht,
Sentinella-Methode) und dann vor Ort in einem detaillierten Prüfverfahren
beurteilen, ob und welche Fehler bei der Behandlung des Verstorbenen
allenfalls gemacht wurden. Diese Audit-Methode kann grundsätzlich auch auf
die Prüfung der Indikationsstellung für medizinische Interventionen
ausgedehnt werden. Damit könnten nicht sachgerechte Ausweitungen von
Indikationen zwecks besserer Abschöpfung von Fallpauschalen erfasst
werden.
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NVQ / ANQ (www.anq.ch): Die
SwissDRG hat beschlossen, die Begleitforschung zu delegieren. Die
nationale Gesellschaft für Qualitätssicherung KIQ und der Interkantonale
Verein für Qualitätssicherung und -förderung IVQ legen im März 2009 ihre
Organisationen zusammen. Der neue Verein heisst Nationaler Verein für
Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken. Damit liegt die
Qualitätssicherung der Schweizer Spitäler und Kliniken neu in einer
Hand.Die Messung der Patientenzufriedenheit mit dem Fragebogen PEQ 09 und
die Infektionsraten nach bestimmten operativen Eingriffen gemäss SwissNOSO.
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BERNCA Forschung der
Universität Basel (Maria Schubert, MNS, is Research Assistant, Institute
of Nursing Science: Der BERNCA
Index misst anhand eines validierten strukturierten Fragebogens mit ca 60
Fragen die Patientenzufriedenheit sowie Angaben des Pflegepersonals zur
Häufigkeit von Komplikationen in Relation zur "gefühlten"
Arbeitsbelastung. Erfragte Komplikationen sind
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Gefühlte Implizite Rationierung
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Anzahl Pflegefachpersonen pro Patient
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Fehler bei der Medikamentenabgabe
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Stürze der Patienten (patient falls)
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Nosokomiale Infektionen
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Critical Incidents Reporting
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Druckgeschwüre (pressure ulcers)
Diese Forschung wurde zunächst in 8 CH
Spitälern validiert, zurzeit läuft diese Forschung in 34 Kliniken für alle
Spitalkategorien.
Der BERNCA-Index
[7]ist
validiert und würde gestatten eine Korrelation zu erstellen vor und nach
der Einführung von Fallpauschalen.
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Rehospitalisationsraten / Prof.
Busato, Uni Bern: Gemäss dem Institut für Evaluative Forschung in der
Medizin (IEFM, Universität Bern) zeigt die Erforschung von Unterschieden
in 86 Versorgungsgebieten:
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Weniger Spitaleinlieferungen:
Durchschnittlich wurden Regionen mit DRG Abrechnung 2.8% weniger
Spitaleinlieferungen beobachtet.
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Längerer Spitalaufenthalt: In den
DRG-Versorgungsgebieten stieg der Spitalaufenthalt von 2003 bis 2007 auf
7,5 Tage, respektive um 2,5 % an, während in den Gebieten ohne DRG der
Aufenthalt auf 7,6 Tage, respektive um 14,3 % abnahm. Dies deutet darauf
hin, dass schwerere Krankheiten behandelt wurden, wo wahrscheinlich auch
höhere Fallpauschalen abgerechnet werden können. Mit höheren
Fallgewichten könnte das Spital bessere Gewinne erzielen.
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Drehtüreffekt: Der Anteil der
Rehospitalisationen innerhalb 90 Tage (Drehtüreffekt) war in DRG
Regionen je nach Jahr 7-18% höher als in Regionen ohne DRG.
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Keine deutlichen Unterschiede der Fallgewichte
pro 1000 Einwohner im stationären Bereich: Im Durchschnitt 1.1 %
niedrigere Fallgewichte pro Bevölkerung in DRG-Regionen. Insgesamt
2-fache regionale Unterschiede der Fallgewichte pro Bevölkerung (siehe
Karte)
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Zunehmende Verlagerung von Leistungen in den
ambulanten Bereich: In den DRG-Gebieten nahm der Anteil der
ambulanten Behandlungen stärker zu als in den Gebieten ohne DRG. Konkret
nahm in DRG-Regionen das Verhältnis zwischen Spitalbehandlung und der
Behandlung in der Arztpraxis um 10% zu Gunsten der ambulanten Versorgung
zu, während in den nicht DRG-Regionen der ambulante Anteil um 2 % abnahm.
[8]
[4] http://www.fmh.ch/files/pdf2/FMH_Konzept_Begleitforschung.pdf
[5] http://physicianprofiling.ch/SwissDRGKonsensNotwendigkeitimMonitoring08102009.pdf
[6] http://physicianprofiling.ch/AuditsInMedicine.pdf
[7]
http://physicianprofiling.ch/references.htm#102 (mit 4 pdf der
Originalarbeiten)
[8]
http://physicianprofiling.ch/DRGRehospitaliationBusato2010.pdf
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Ist der Risk Avoidance
Creep ein Problem für die Patientensicherheit?
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Welche
Monitoring-Instrumente erfassen am besten Probleme der Fallpauschalen?
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Ist der Vorschlag, anhand
von Audits Qualitätskontrollen durchzuführen gut, falls ja, realisierbar ?
Finanzierbar? Wer sollte die Audits orchestrieren ?
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Genügen die Begleitforschungsprogramme
der ANQ zu Patientensicherheit und Infekten nach Eingriffen?
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Ist der BERNCA-Index eine valable
Begleitforschung für die Fallpauschal-Aera?
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Ist die Begleitforschung des IEFM
sinnvoll?
Akutbettenbestand,
Spitalschliessungen und Pflegenotstand
Gemäss OECD Daten verfügt
die Schweiz über 3.4 Akutbetten pro 1000 Einwohner, der OECD Mittelwert
beträgt 5.6, der Wert für Deutschland 5.2. Zudem beträgt die Auslastung der
Akutbetten im Vergleich zum Mittelwert der OECD Länder überdurchschnittliche
87%. Gemäss verschiedenen Quellen sollen in der Schweiz aus
Wirtschaftlichkeitsgründen 100 Spitäler geschlossen werden.
[7] http://physicianprofiling.ch/RomanensTageszensusApril1983.pdf.
Gemäss dem FMH Beauftragten für die DRG,
Herr Dr. med. P.-F. Cuénoud, Mitglied des Zentralvorstands der FMH,
Verantwortlicher Ressort SwissDRG könnte das Jahr 2012 zu früh sein für die
Einführung der DRG (im folgenden seine Zitate):
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Das Bundesamt für Statistik verfügt nicht über die
notwendigen Ressourcen, um die zahlreichen Verbesserungsvorschläge für die
Operationsklassifikation CHOP zu bewältigen, die unsere Fachgesellschaften
sehr sorgfältig und engagiert erarbeitet haben. Doch die notwendigen
Anpassungen am Statistikinstrument sind unbedingt rasch vorzunehmen, damit
sie bei den nächsten Datenerfassungen berücksichtigt werden und somit in
die Logik des Systems einfliessen können. Um diese Anpassung der CHOP zu
beschleunigen, hat die SwissDRG AG dafür gesorgt, dass zwei Spezialisten
dem BFS während mehreren Monaten unter die Arme greifen.
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Die Qualität der in den Referenzspitälern erfassten
Spitaldaten lässt teilweise zu wünschen übrig, da die
Kostenstellenrechnung unserer Spitäler oft noch zu wenig genau ist. Dies
führt zwangsläufig zu Ungenauigkeiten bei der Berechnung der Kosten. Das
Handbuch REKOLE enthält Empfehlungen für die Erstellung einer
glaubwürdigen und umfassenden Kostenstellenrechnung: H+ Die Spitäler der
Schweiz macht Druck auf seine Mitglieder, damit sich alle möglichst rasch
daran halten.
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Es macht Sinn, die Investitionen und die Kosten für
die Benutzung der Anlagen in den DRG zu berücksichtigen. Dies stellt
allerdings eine Neuerung gegenüber den DRGSystemen dar, die bisher zum
Einsatz kommen und die im Ausland gelten. Das Festlegen dieser Beträge
wird sich schwierig gestalten, da viele Spitäler über Aktiven ohne
direkten Bezug zu ihrem Gesundheitsauftrag verfügen. REKOLE sieht vor, wie
die damit verbundenen anrechenbaren Kosten zu erfassen sind, doch die
Verordnungen des Bundes sind restriktiver. Daher wurde eine vergleichende
Analyse der beiden Systeme in Auftrag gegeben.
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Die Finanzierung von Innovationen ist noch nicht
geregelt. Im Grundsatz ist sie zwar unbestritten, doch die Modalitäten
sind noch festzulegen. Diese können von Einzelverhandlungen jedes
Versicherers mit jedem Leistungserbringer bis zu einer Anerkennung
reichen, welche die Partner auf einer breiteren Ebene verpflichtet –
allenfalls unter Aufsicht der Kantone. Wenn die Frage bis zur Einführung
des Systems geklärt sein soll, muss nächstens eine Entscheidung gefällt
werden.
Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen
Patienten-Organisation, befürchtet, dass die Fallpauschale zu einer
«menschenunwürdigen Medizin » führe. Der Patient werde zur Ware und nur noch
nach einem Code, aber nicht als Mensch behandelt. Sie fordert deshalb, auf
das neue System zu verzichten oder zumindest ein fünfjähriges Moratorium
einzuschalten.
Unsere Fragen:
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Haben wir nun zuwenig
oder zuviel Akutbetten in der Schweiz?
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Was ist das Ziel
betreffend Akutbettenzahl: Verminderung, Umverteilung (weniger kleine
Spitäler, mehr private Betten?)
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Existiert eine
ausreichende Bedarfsforschung zur Akutbettenzahl in der Schweiz? (siehe
dazu [7])
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Müssen wir mit einer
Privatisierungswelle im Spitalbereich rechnen? Erhöht diese letztlich
nicht die Kosten des Spitalsektors?
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Werden Personen mit
Grundversicherung weiterhin genügend rasch operiert werden können, oder
haben wir hier ein Potential für verminderte Patientensicherheit?
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Führt der Spardruck in
den Spitälern zu einer Verschärfung des Pflegenotstandes, mit
entsprechenden Gefahren für die Patientensicherheit?
Dreiklassen-Medizin:
Schreckgespenst oder (ökonomische) Notwendigkeit
Unter dem Zwang zur
Ökonomisierung des Gesundheitswesens nehmen die Fallpauschalen als neues
Steuerungsinstrument eine prominente Stellung ein. Es ist denkbar, dass aus
Spargründen die Versorgungs- und Pflegequalität in den Spitälern abnimmt,
ohne dass adäquate Instrumente zum Monitoring dieser Effekte existieren.
Dies kann zu einer versteckten Rationierung und zu einer versteckten Abnahme
der Versorgungsqualität führen. Zudem besteht die Gefahr der zu frühzeitigen
Spitalentlassung aus Spargründen, eine Überlastung der nach geschalteten
Versorgungsstrukturen (Pflegeheime, Übergangspflege). Das revidierte KVG
sieht neu die sogenannte „Akut- und Übergangspflege“ vor, die einen
zeitlich befristeten Pflegebedarf von maximal 14 Tagen im Anschluss an einen
Spitalaufenthalt abdeckt. KVG Art. 25a, Abs. 2 lautet: „Die Leistungen der
Akut- und Übergangspflege, welche sich im Anschluss an einen
Spitalaufenthalt als notwendig erweisen und die im Spital ärztlich
angeordnet werden, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
und vom Wohnkanton des Versicherten während längstens zwei Wochen nach den
Regeln der Spitalfinanzierung (Art. 49a Abgeltung der stationären
Leistungen) vergütet.“ Im September hat der Bundesrat in einem Schreiben
seinen Beschluss vom 24. Juni 2009 bekräftigt, wonach die neue
Pflegefinanzierung definitiv ab 1. Juli 2010 gilt. Angesichts der vielen
offenen Fragen hatten die Kantone eine spätere Inkraftsetzung verlangt.
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Ist die Übergangspflege
ab 2012 in der Lage, den vermehrten Arbeitsaufwand aufzufangen?
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Besteht die Gefahr, dass
finanziell schwächere Patienten einer qualitativ und quantitativ
ungenügenden Pflegeversorgung ausgesetzt werden?
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Wird ausreichende
Qualität der medizinischen Versorgung künftig von der Versicherungsklasse
abhängen?
Aufhebung des KVG-Obligatoriums
Gemäss Mittellandzeitung vom Sonntag,
18.04.2010 fordern z.B. Roland Borer und Toni Bortoluzzi die Aufhebung des
KVG-Obligatoriums. Treibende Kraft hinter der Initiative ist Peter Kappert,
Präsident der Klinikgruppe Swiss Leading Hospitals, welcher 21
Privatspitäler angehören. "Wir haben ein Systemproblem. Die
Zwangsversicherung, welche von einer knappen Mehrheit des Volkes gegen den
Willen vieler Leute beschlossen wurde, deckt viel zu viele individuelle
Wünsche ab. Das hat zu einer Konsummentalität und zu einem Kostenschub
geführt". Gemäss Zeitungsbericht sei allerdings das Gegenteil der Fall. Bis
1996 sind die Prämien stärker angestiegen als nach Einführung des
Obligatoriums. Ferner fordert Toni Bortoluzzi:"Man sollte höhere Prämien für
höhere Risiken verlangen. Chronisch kranke und ältere Versicherte würden in
der Tendenz schlechter fahren, die Jüngeren günstiger". Und: "Wir müssen
noch eine Prämienrunde abwarten, bis den Leuten der Kragen platzt". Dann
würden die Chance für eine Initiative für die Aufhebung des
KVG-Obligatoriums höhere Chancen haben.
Verantwortung für den Text dieser Website: Michel
Romanens, 01.05.2010
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