Physician Profiling

Wichtige Mitteilung zum neuen BGE 9C-135/2022 vom 13.02.2024 abrufbar auf https://igprof.ch/

Physician Profiling thematisiert offene Fragen um das Physician Profiling und lädt Stakeholders und Spezialisten zum Dialog ein. Ziele sind (1) die Verbesserung der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung und (2) die Erzeugung von Empfehlungen für die Verwendung von Profilinstrumenten zur Bemessung ärztlicher Wirtschaftlichkeit.

Physician Profiling ist eine eher technische Plattform, welche wohl dem breiten Publikum weniger zugänglich ist und auch wohl kaum Interesse generieren kann.

Physician Profiling ist andererseits für die Versorgungssicherheit und Behandlungsqualität von sehr hoher Bedeutung und damit ein bedeutsames Instrument für Stakeholder, Politiker und Journalistinnen, um sich mit dem Thema vertieft vertraut zu machen und daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Physician Profiling liefert in den Untermenus laufende Korrespondenzen, welche mit den Stakeholdern geteilt werden. Die Untermenus von Physician Profiling verschaffen damit einen Überblick über die Problematik und die Stellungnahmen der in der Öffentlichkeit stehenden Verantwortlichen aus Politik, Assekuranz und Presse.

Das wichtigste in Kürze:

  1. ANOVA-Index 2006-2017: Wider besseres Wissen von santésuisse ohne relevante Morbiditätsinformationen durchgeführtes Physician Profiling mit Irreführung von Arztpraxen und Gerichten.
    • Lösung des VEMS: gesamte Medikamentenkosten als Proxy für Morbidität (Aerztezeitung) und dazugehöriges Rechtsgutachten von Prof. Ueli Kieser
  2. REGRESSIONS-Index 2018-2022: experimentelles Profiling ohne Absicherung betreffend auffälligem Profiling und ungelöstes Vergleichsgruppenproblem
    • Lösung Vergleichsgruppenproblem: PCG-Test (Neuer Vorschlag des VEMS vom 22.09.2022)
    • Am12. Dezember 2023 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Regressionsindex kein Beweismittel im rechtlichen Sinn für Unwirtschaftlichkeit ist. Siehe dazu der Artikel auf Medinside und das Interview mit Dr. Michel Romanens dazu. Dieses neue BGE Urteil wurde im Februar 2024 offiziell publiziert.
Der PCG Test zur Erfassung der Vergleichbarkeit einer Arztpraxis mit ihrer Vergleichsgruppe